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Fluggäste müssen ihre Kamera beim Sicherheits-Check betätigen

02.02.2014

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass man den Auslöser seiner Kamera betätigen muss, wenn man an der Sicherheitskontrolle dazu aufgefordert wird.

Das Münchner Verwaltungsgericht hat Anfang Dezember 2013 unter Verweis auf die nach dem 11. September 2001 verschärften Sicherheitsbestimmungen geurteilt, dass das Personal an den Sicherheitsschleusen der Flughäfen die Reisenden dazu auffordern darf, die Funktionsfähigkeit ihrer Kameras praktisch unter Beweis zu stellen(Az.: M 24 K 14.1502).Tun sie das nicht, so dürfen sie nach dem Luftsicherheitsgesetz aus den nicht der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen des Flughafens verwiesen werden

Die Richterin wies darauf hin, dass Kameras nicht immer Kameras sind und man auch beim Röntgen nicht immer alles sicher erkennen könne. Aus diesem Grund sei die Reichweite der Durchsuchungsberechtigung sehr groß. "Es hilft tatsächlich nur, ein Bild zu machen." Den Verlust eines Fotos müsse der Passagier hinnehmen. "Das Interesse der Allgemeinheit an der Vermeidung von Gefahren wiegt schwerer", so die Vorsitzende

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