1000 Worte
zum Reisen in die USA

US-Sicherheitsinteressen und Motivwahl II

10.07.2007

Ich möchte Rip Williams Bericht im albuquerqueARTS Magazine (liegt hier als .pdf-Dokument vor) zum Anlass nehmen, um die fotointeressierten Reisenden auf die geltende Rechtslage beim fotografieren von öffentlichen Plätzen und öffentlichen Einrichtungen in den Vereinigten Staaten aufmerksam zu machen.

Williams, ein in Albuquerque/New Mexico ansässiger Fotoprofi, berichtet in seinem Blog-Eintrag davon, dass er, während er in seiner Freizeit Architektur-Aufnahmen eines öffentlichen Platzes der Stadt aufnahm, von bewaffneten FBI-Beamten zuerst auf offener Strasse nach seinen Beweggründen befragt und dann zur Einvernahme mit in ihr Quartier genommen und dort mehrere Stunden festgehalten wurde. Am Ende teilte man ihm mit, dass er zwar nicht illegales getan hätte, jedoch trotzdem die schriftliche Genehmigung einer Bundebehörde brauchte, um diese nicht-illegale Aktion zu wiederholen.

Solche Berichte von offensichtlich übereifrigen Beamten häufen sich derzeit im Usenet und auf zahlreichen Blogs. Deshalb sei an dieser Stelle darauf hingeweisen, dass die amerikanische Gesetzgebung keinen Passus enthält, der das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden oder öffentlich zugänglichen Plätzen einschränkt. Einzig das Copyright kann in Einzelfällen für Einschränkungen sorgen, denn es gesteht dem Rechteinhaber für nach 1990 erbaute Gebäude oder Anlagen den vollen Schutz seines geistigen Eigentums zu. Darunter fällt dann auch die Genehmigungspflicht für Fotos. Davon wird allerdings nur in sehr wenigen AEinzelfällen praktischer Gebrauch gemacht. Alles, was vor 1990 gebaut wurde (abgesehen von Skulpturen und anderen Kunstwerken), unterliegt dagegen nicht mehr dem Schutz des Copyrights.

Sofern Ihnen die Staatsmacht beim Fotografieren auf Ihrem USA-Trip mit Fragen oder leichtem Mobbing entgegentritt, kann man nur dazu raten ruhig zu bleiben. Die Beamten gehen nur ihrem Job nach, tun das in der Welt nach dem 11. September (den wir anders erlebt haben als sie) aber vielleicht ein wenig zu massiv. Geben Sie ihnen Gelegenheit anhand der Ausweis-Papiere Ihre Identität zu prüfen und festzustellen, dass Sie auf keiner Fahndungsliste stehen. Bittet man Sie aber zu gehen, droht man mit der Konfiszierung der Kamera oder fordert das Löschen aufgenommener Bilder, so fragen Sie sehr bestimmt nach der rechtlichen Grundlage dieser Ansinnen, denn es gibt keine. Und machen Sie Ihre Erlebnisse, wieder zu Hause angekommen, im Usenet oder einem geeigneten Blog öffentlich. Denn solche Einschüchterungsversuche können nur erfolgreich sein, wenn die Mehrheit dazu schweigt.

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